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Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Aufgrund einer EU-Regelung muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend.

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Dies bedeutet im Fall einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten, dass diese Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Die Dauer des Schutzes bei Wiederholungsimpfungen richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers.

Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Durchführung und Überwachung der gemeinschaftlichen Regelung (Oberste Veterinärbehörden).

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Die britischen und irischen Behörden stellen auf ihren Internetseiten detaillierte Informationen bezüglich ihrer Hoheitsgebiete zur Verfügung:

  • Großbritannien - Department for Environment Food and Rural Affairs (Defra)
  • Irland - Department of Agriculture and Food

Einreise mit Tieren im Alter unter drei Monaten

Für Tiere, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, gilt Folgendes:

Auch aus EU-Mitgliedsstaaten dürfen diese Tiere nicht mehr nach Deutschland einreisen. Es muß eine gültige Tollwutimpfung vorhanden  sein.

Quelle:  BMEL

 

BEDINGUNGEN

Einreise in andere Mitgliedstaaten als das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta, Irland und Schweden:

Eine gültige Tollwutimpfung ist einzige Bedingung bezüglich Tollwut.

Einreise in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta, Irland und Schweden :

Bis zum 31. Dezember 2011, gelten für die Einreise von Katzen und Hunden nach Irland, Malta, Schweden oder in das Vereinigte Königreich die jeweiligen einzelstaatlichen Regelungen.

Zusätzlich zur Impfung ist vor dem Antritt der Reise mit dem Heimtier nach Malta, Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich von einem zugelassenen Labor eine Titrierung von Antikörpern (ein Test, mit dem die Wirksamkeit der Impfung nachgewiesen werden kann) vorzunehmen.

Weiterhin kann ist eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkose) erforderlich für die Einreise nach Finnland, Malta, Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich.

Eine Behandlung gegen Zecken muss für die Einreise nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich durchgeführt.

Unter bestimmten Bedingungen (zu definieren bei den Nationalbehörden) können Mitgliedstaaten die Einreise eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten.

Zusätzlich zu den oben genannten Regeln und gemäß Verordnung (EU) No 388/2010, müssen Hunde, Katzen und Frettchen den in Richtlinie 92/65/EWG enthaltenen Bestimmungen entsprechen (siehe kommerzielles Verbringen innerhalb der EU), sofern die Gesamtzahl der Heimtiere genannter Spezies, die von einem Mitgliedsstaat in einen anderen für nicht kommerzielle Zwecke verbracht werden, die Anzahl von fünf überschreitet.

Quelle: Europäische Kommission